Kein Schmerzensgeld für Kundus-Opfer
Verfassungsbeschwerde von Geschädigten des Luftangriffs von 2009 gescheitert
Mehr als elf Jahre nach dem verheerenden Luftangriff im afghanischen Kundus sind Hinterbliebene von Opfern mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert. Sie hatten in Deutschland vergeblich auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geklagt. Diese Entscheidungen der Zivilgerichte seien im Ergebnis verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch mit.
Bei dem Angriff auf zwei von den Taliban erbeutete Tanklaster durch US...
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