Sieg gegen Inlandsgeheimdienst
Bundesverwaltungsgericht urteilt im Fall Gössner
Markus BernhardtDie fast vier Jahrzehnte andauernde Überwachung des Juristen, Bürgerrechtlers und Publizisten Rolf Gössner war grundrechtswidrig. Wie Gössners Rechtsanwalt Udo Kauß am Donnerstag mitteilte, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Montag die Revision der beklagten Bundesrepublik Deutschland zurückgewiesen – und damit das Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW aus dem Jahr 2018 bestätigt.
In dritter und letzter Instanz urteilten die Leipziger Richter, dass die ...
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