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Aus: Ausgabe vom 15.01.2021, Seite 2 / Ausland

Abschiebung: Niederlande verstoßen gegen EU-Recht

Luxemburg. Die Niederlande verstoßen mit ihrem Vorgehen bei Abschiebeentscheidungen gegenüber unbegleiteten minderjährigen Schutzsuchenden nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht. Es sei unzulässig, weil der Betroffene über 15 Jahre alt sei, nicht zu prüfen, ob im »Rückführungsstaat« eine geeignete Aufnahmemöglichkeit vorhanden sei, befanden die EuGH-Richter am Donnerstag in Luxemburg. Hintergrund ist der Fall eines unbegleiteten Minderjährigen, dessen Antrag auf befristete Aufenthaltserlaubnis im Alter von 15 Jahren und vier Monaten abgelehnt wurde. Der Betroffene klagte dagegen, da er nicht wisse, wo seine Eltern wohnten. (dpa/jW)

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