Aus: Ausgabe vom 22.01.2021, Seite 4 / Inland
Lübcke-Prozess: Anwalt plädiert auf Totschlag
Frankfurt am Main. Die Verteidigung des Hauptangeklagten im Lübcke-Prozess hat eine »verhältnismäßige« Haftstrafe für den Neonazi Stephan Ernst wegen Totschlags gefordert. In seinem ersten Geständnis kurz nach seiner Verhaftung habe Ernst bereits Aufklärungsarbeit geleistet, sagte Anwalt Mustafa Kaplan am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Es lägen keine Mordmerkmale vor. Die Tat sei nicht heimtückisch gewesen, weil Lübcke zum Tatzeitpunkt zwar wehrlos, aber nicht arglos gewesen sei, argumentierte der Verteidiger. Wie die Nebenklage geht auch Kaplan davon aus, dass der Mitangeklagte Markus Hartmann am Tatabend am Tatort war. (AFP/jW)
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