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Aus: Ausgabe vom 03.02.2021, Seite 1 / Inland

Lübcke-Prozess: Weitere Anträge auf Revision

Kassel. Nach dem Urteil im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) haben der verurteilte Neonazi Stephan Ernst und die Bundesanwaltschaft Revision eingelegt. Das teilte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main am Dienstag mit. Der 47 Jahre alte Ernst war am Donnerstag wegen des Mordes an Lübcke im Sommer 2019 zu lebenslanger Haft verurteilt, im zweiten Anklagepunkt wegen versuchten Mordes an einem irakischen Geflüchteten aber freigesprochen worden. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert. Bereits am Montag hatte der Mitangeklagte Markus Hartmann Revision eingereicht. In erster Instanz wurde er vom Vorwurf der Beihilfe freigesprochen, erhielt wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz aber eine Bewährungsstrafe. Zuständig für die Revision ist der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. (dpa/jW)

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