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Nepal: Auflösung des Parlaments für verfassungswidrig erklärt. Premier will vorerst im Amt bleiben
Matthias István KöhlerDas Oberste Gericht Nepals hat die Auflösung des Parlaments durch Präsidentin Bidhya Deva Bhandari für unrechtmäßig erklärt. Nach zweimonatigen Anhörungen und Beratungen erklärte das Gericht, dass es für die Entscheidung keine verfassungsrechtliche Grundlage gebe. Laut nepalesischen Medienberichten wurden die Abgeordneten aufgefordert, spätestens bis zum 8. März wieder zu einer regulären Sitzung zusammenzukommen.
Präsidentin Bhandari hatte am 20. Dezember vergangenen...
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