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Aus: Ausgabe vom 02.03.2021, Seite 4 / Inland

Thüringen: Verordnungen teils verfassungswidrig

Weimar. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof erklärte am Montag in Weimar von der Landesregierung im Frühjahr und Sommer 2020 erlassene Corona-Verordnungen teilweise für nichtig. Damit war die AfD-Landtagsfraktion mit einer Klage in einigen Punkten erfolgreich. Die verordneten Einschränkungen zur Bekämpfung der Coronapandemie beanstandete das Gericht nicht. Eine Verordnung vom Mai erklärten die Richter dagegen aus formalen Gründen für verfassungswidrig. Diese sei vom Gesundheitsministerium erlassen worden und damit von einem damals nicht formell ordnungsgemäß ermächtigten Verordnungsgeber. (AFP/jW)

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