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Aus: Ausgabe vom 03.03.2021, Seite 2 / Ausland

Polens Richterauswahl kann gegen EU-Recht verstoßen

Luxemburg. Die Neuregelung zur Besetzung von Richterstellen an Polens Oberstem Gericht kann gegen EU-Recht verstoßen. Ob das im konkreten Fall so ist, muss das nationale Gericht beurteilen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg entschied. Seit einer Gesetzesänderung im April 2019 wurde dem Obersten Verwaltungsgericht de facto die Zuständigkeit zur Überprüfung entzogen und die Möglichkeit genommen, eine Antwort auf Fragen an den EuGH zu erhalten. Sollten die Reformen die Wirkung haben, dass ein polnisches Gericht dem EuGH keine Fragen mehr vorlegen könne und der EuGH solche Fragen nicht mehr beantworten könne, verstoße dies gegen Unionsrecht, entschied der EuGH. (AFP/jW)

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