Pflicht für Homeoffice verlängert
Berlin. Die Bundesregierung hat die Pflicht für Unternehmer, ihren Beschäftigten zum Schutz vor Corona Homeoffice zu ermöglichen, bis 30. April verlängert. Das Kabinett verlängerte dafür am Mittwoch die am 15. März auslaufende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Damit wurde unter anderem auch die vorgeschriebene Verminderung der Personenbelegung in gemeinsam genutzten Räumen durch Vorgabe einer Mindestfläche von zehn Quadratmetern pro Person verlängert. Es gilt zudem weiter eine Verpflichtung zur Bereitstellung und Benutzung hochwertiger Masken. (dpa/jW)
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