Verbot von Reichsflaggen vom Tisch
Ministerien für Inneres und Justiz offenbar für Bund-Länder-Einigung zum Versammlungsrecht
Marc BebenrothWer auf Kundgebungen und Demonstrationen beispielsweise kommunistische oder prokurdische Fahnen schwenkt, kann es schnell mit der Staatsmacht zu tun bekommen. Anders ist das, wenn schwarz-weiß-rote Fahnen – schon in der Weimarer Republik ein Erkennungszeichen der politischen Rechten – geschwungen werden. Die bei Neonazis und »Reichsbürgern« immer beliebter werdenden Reichsflaggen oder Reichskriegsflaggen provozieren kein unmittelbares Einschreiten. Entsprechende Reg...
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