Zwei Mütter: Oberstes Gericht entscheidet
Celle. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat einen Fall zur Anerkennung von zwei Müttern an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwiesen. Die Richter halten es für verfassungswidrig, dass es im Bürgerlichen Gesetzbuch in den Paragraphen zur Elternschaft keine Regelung für ein verheiratetes Frauenpaar gibt, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte. In Karlsruhe müsse nun eine konkrete Normenkontrolle erfolgen. Das OLG Celle sollte entscheiden, ob die einjährige Paula rechtlich zwei Mütter hat und diese in die Geburtsurkunde einzutragen sind. Nach derzeitiger Rechtslage kann eine Anerkennung nur über eine Stiefkindadoption erreicht werden. Die Entscheidung sei »ein bedeutender Etappensieg im Kampf um Gleichberechtigung von Regenbogenfamilien«, erklärte die Rechtsanwältin des klagenden Paares, Lucy Chebout. (dpa/jW)
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