Gesetzeslücke im Schweinesystem
Finanzgericht Hamburg: Einsatz von Leiharbeitern in Fleischindustrie rechtens
Ein Wursthersteller verarbeitet zwar Fleisch, ist aber nach Einschätzung des Finanzgerichts Hamburg wegen seiner weniger personalintensiven Arbeitsorganisation nicht als »Betrieb der Fleischwirtschaft« anzusehen. Damit darf der Betrieb – anders als zum Beispiel Schlachthöfe – weiter Fremdpersonal einsetzen, wie das Gericht in einem am Montag veröffentlichten Beschluss zu einem Eilantrag des Unternehmens entschied.
Es handele sich um ein Pilotverfahren, in dem bundesw...
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