Aus: Ausgabe vom 30.06.2021, Seite 4 / Inland
Urteil: »Identitäre« zu Recht unter Beobachtung
Berlin. Die »Identitäre Bewegung« durfte laut einem Gerichtsbeschluss in mehreren Berichten des sogenannten Verfassungsschutzes als »Verdachtsfall« sowie als »gesichert rechtsextrem« eingestuft werden. Das sei in den Berichten von 2016 bis 2019 nicht zu beanstanden, teilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Dienstag mit. Damit wurde der Antrag auf Zulassung einer Berufung abgelehnt und das Urteil der ersten Instanz, des Berliner Verwaltungsgerichts, bestätigt. Dieses hatte bei seiner Entscheidung betont, dass besonders die zentrale Forderung der »Identitären Bewegung« nach einer ethnisch-kulturellen Homogenität gegen die Menschenwürde verstoße. (dpa/jW)
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