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»Cum-Ex«-Geschäfte sind Betrug
BGH bewertet milliardenschwere Aktiendeals als Steuerhinterziehung. Linke kritisiert Scholz
Die »Cum-Ex«-Aktiengeschäfte mit Milliardenschäden für den deutschen Fiskus sind als Steuerhinterziehung zu bewerten und damit strafbar. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. Die Richter verwarfen sämtliche Revisionen gegen das bundesweit erste Strafurteil in einem »Cum-Ex«-Verfahren. Es ist damit rechtskräftig. Das Bonner Landgericht hatte im März 2020 zwei Exbörsenhändler aus London wegen Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe z...
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