»Missbrauch droht gleich an mehreren Stellen«
Bayern: Neuer Artikel im Polizeiaufgabengesetz erweitert Zugriff der Behörde auf Veranstaltungen. Ein Gespräch mit Mathes Breuer
Henning von StoltzenbergBereits die Novelle des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes, PAG, vor drei Jahren brachte eine erhebliche Ausweitung polizeilicher Befugnisse. Nun warnt der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein erneut von einer Verschärfung. Worin besteht diese?
Der neu eingefügte Paragraph 60a PAG ermöglicht eine Zuverlässigkeitsprüfung für Veranstaltungen, die über das hinausgeht, was bisher im Gesetz geregelt ist. Die Vorschrift bietet der Polizei fast ohne Beschränkunge...
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