Links & bündig: Jetzt bestellen!
Gegründet 1947 Mittwoch, 5. Februar 2025, Nr. 30
Die junge Welt wird von 3005 GenossInnen herausgegeben
Links & bündig: Jetzt bestellen! Links & bündig: Jetzt bestellen!
Links & bündig: Jetzt bestellen!
Aus: Ausgabe vom 23.08.2021, Seite 9 / Kapital & Arbeit

Mindestlohnbetrüger: Auftragssperre zulässig

Berlin. Zahlt ein Unternehmen seinen Beschäftigten weniger als den Mindestlohn, kann es von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Zu dem Schluss kommen die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags in einem Gutachten, wie dpa am Sonntag meldete. Die mögliche Vergabesperre betreffe »sämtliche Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträge«, heißt es darin. Damit sich die Auftraggeber über Mindestlohnverstöße informieren können, ist laut den Wissenschaftlichen Parlamentsdiensten auch ein Melderegister für Mindestlohnbetrüger zulässig. (dpa/jW)

links & bündig gegen rechte Bünde

Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.

Mehr aus: Kapital & Arbeit