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01.10.2021, 19:30:12 / Sport
Turnen

Arbeitsgericht: Kündigung gegen Turntrainerin Frehse unwirksam

Behält ihren Job: Turntrainerin Gabriele Frehse (r.) (Arbeitsger
Behält ihren Job: Turntrainerin Gabriele Frehse (r.) (Arbeitsgericht Chemnitz, 1.10.2021)

Chemnitz. Turntrainerin Gabriele Frehse muss trotz der Schikanevorwürfe früherer Schützlinge weiter am Olympiastützpunkt Chemnitz beschäftigt werden. Die außerordentliche Verdachtskündigung gegen die 61jährige wurde am Freitag vom Arbeitsgericht Chemnitz für unwirksam erklärt. »Die Erleichterung ist groß«, sagte Frehse, der noch im Gerichtssaal die Tränen kamen. Nach gescheiterten Vergleichsgesprächen entschied das Arbeitsgericht beim Verhandlungstermin, dass keine ausreichenden Gründe für die Kündigung vorgelegen hätten. Die Stützpunktleitung hatte Frehse Ende April dieses Jahres auf Betreiben des Deutschen Turnerbundes (DTB) die Kündigung ausgesprochen.

Die Gemengelage ist schwierig. Frehse ist am OSP angestellt, der unter seinem Dach in Chemnitz angesiedelte Bundesstützpunkt Turnen wird jedoch vom DTB betrieben. Der Verband hatte wiederholt deutlich gemacht, dass er keine Zusammenarbeit mit der Trainerin mehr möchte und sie deshalb keine Kaderathletinnen mehr betreuen soll. Der Vorsitzende Richter sprach in der Verhandlung daher von einer Druckkündigung, der aber die Voraussetzungen fehlten. Eine große Rolle spielte ein Gutachten, das der DTB in Auftrag gegeben hatte und das die von zum Teil ehemaligen Turnerinnen erhobenen Vorwürfe belegen sollte. Da es Frehse und dem Gericht nur »mit erheblichen Schwärzungen« vorläge, sei der Inhalt nicht zu bewerten, so der Richter.

Mit dem nun erstinstanzlichen Urteil steht weiter im Raum, wie und in welcher Form Frehse weiterarbeiten kann und ob mit ihr als Trainerin der Bundesstützpunkt erhalten bleiben wird. Die Stadt hat ihr bis zum Abschluss des Verfahrens ein Hallenverbot erteilt. (dpa/jW)

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