Polen am Wendepunkt
Verfassungsgericht über EU-Recht
Reinhard LauterbachIn einem hat das polnische Verfassungsgericht sogar recht: Es kritisierte in seinem Urteil vom Donnerstag die »expansive Auslegung« der EU-Verträge durch den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH). Nur, von expansiver Auslegung der Verträge lebt der EuGH als juristischer Arm der EU-Institutionen, die inzwischen ein Eigenleben führen. Auch wenn sich der Antrag der polnischen Regierung formal gar nicht gegen die EU-Verträge richtete, ändert dies nichts daran, dass ...
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