Parteienfinanzierung: Verhandlung begonnen
Karlsruhe. Vor dem Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die Verhandlung zur Obergrenze der Parteienfinanzierung begonnen. Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und FDP hatten gegen einen Beschluss des Bundestags von 2018 geklagt, wonach die Obergrenze für den staatlichen Anteil der Parteienfinanzierung um 25 Millionen auf 190 Millionen Euro aufgestockt wurde. Die Kläger sehen den Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien berührt. Die AfD hatte gegen den Beschluss eine Organklage eingereicht. Die Linke-Abgeordnete Petra Pau warf CDU und SPD vor der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe vor, die Summe »völlig willkürlich und ohne eine objektive Begründung« angehoben zu haben. Die große Koalition hatte die neue Obergrenze damals mit gesteigerten Ausgaben der Parteien für die Digitalisierung begründet und mit den Stimmen von CDU und SPD beschlossen. (dpa/jW)
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