Österreich: 3G-Regel am Arbeitsplatz
Wien. Am 1. November tritt in Österreich die sogenannte 3G-Regel am Arbeitsplatz in Kraft. Ab diesem Tag müssen Beschäftigte nachweisen können, dass sie geimpft, regelmäßig getestet oder von Covid-19 genesen sind, wie die Regierung am Mittwoch bekanntgab. Dies gilt nicht für Menschen, die keinen Kontakt zu Kolleginnen oder Kollegen haben. Gesundheitsbehörden sollen die Einhaltung der neuen Regel mit Stichproben überprüfen. Bei fehlenden 3G-Nachweisen drohen Verwaltungsstrafen von 500 Euro für Arbeiter und 3.600 Euro für Unternehmer, sagte Arbeitsminister Martin Kocher von der konservativen ÖVP. Er hoffe jedoch, dass mit innerbetrieblichen Vereinbarungen sowie mit der Möglichkeit von Homeoffice für Menschen ohne Coronanachweis solche Strafen verhindert werden können, sagte er nach einer Regierungssitzung. (dpa/jW)
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