Trotzkisten verlieren vor Gericht
Berlin. Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Donnerstag eine Klage der Sozialistischen Gleichheitspartei (SGP) gegen ihre Nennung im Bundesverfassungsschutzbericht zurückgewiesen. Der Vorsitzende Richter betonte die vermeintliche Unvereinbarkeit der sozialistischen Programmatik der trotzkistischen Partei mit Artikel 14 des Grundgesetzes, der das Eigentum schützt. Es gehe der SGP um die Ausweitung der Demokratie auf die Wirtschaft, hatte der SGP-Vorsitzende Ulrich Rippert im Prozess ausgeführt. Die SGP mache kein Geheimnis daraus, dass sie eine Revolution anstrebe, sagte Parteivize Christoph Vandreier. Für jene grundlegende Umgestaltung gelte es, zuerst auf demokratischem Wege die Mehrheit der Gesellschaft zu gewinnen. Das Urteil wertete Vandreier gegenüber jW als Angriff auf demokratische Rechte und kündigte an, Berufung einzulegen. (jW)
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