Keine Ermächtigung
Verfassungsschutz contra Verfassung: Eggert Schwan sieht im Grundgesetz keine Grundlage für die Existenz des Inlandsgeheimdienstes
Martin KutschaEigentlich darf es für Geheimdienste in einem demokratischen Rechtsstaat eine »Lizenz zum Töten«, wie sie der Filmheld James Bond für sich beansprucht und zum Vergnügen seiner Fans serienmäßig exekutiert, nicht geben. Eigentlich! Aber nicht nur autoritäre Staaten lassen Mörderbanden ausschwärmen, um Widersacher zu beseitigen. Auch die »freiheitlichen Rechtsstaaten«, schreibt der Staatsrechtler Eggert Schwan, schrecken vor Geheimdienstmorden nicht zurück. Er verweist...
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