Offensichtliche Inkompetenz
NRW: Untersuchungsausschuss zum Hochwasser beschäftigt sich mit Vorgehen der Landesregierung
Annuschka EckhardtAngesichts der Versäumnisse der NRW-Landesregierung während und nach der Flut in diesem Sommer könnte sich so mancher an Artikel drei im Kölschen Grundgesetz erinnert fühlen, der besagt: »Et hätt noch emmer joot jejange« (»Es ist bisher noch immer gut gegangen«). Das Geschehen mit der rheinländischen Mentalität zu erklären, wäre allerdings zu einfach. Offene Fragen sind etwa, warum die aktuell gültigen Hochwassermeldeordnungen für Erft und Rur noch aus dem Jahr 1983...
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