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13.12.2003 / Ausland / Seite 7

Rechte unter Vorbehalt

EU-Verfassung: Soziale Sicherung auch künftig nicht einklagbar. Priorität für Unternehmen

Gerhard Klas

Während auf dem Brüsseler EU-Gipfel noch um das Abstimmungsverfahren im Ministerrat gestritten wird, stehen andere Punkte auf dem Treffen nicht mehr zur Debatte. Dazu gehört auch der Umfang garantierter und einklagbarer sozialer Rechte (siehe auch jW vom 25. Oktober: »EU sozial verfaßt?«). Als Fortschritt gegenüber den EU-Verträgen von Maastricht, Amsterdam und Nizza betrachten Sprecher der EU-Organe und Regierungsvertreter der Mitgliedsstaaten, daß die in Nizza i...

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