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Aus: Ausgabe vom 11.01.2022, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

NGG fordert Mindestkurzarbeitergeld

Berlin. Nach den Bund-Länder-Beschlüssen von Freitag hat die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) ein Mindestkurzarbeitergeld für die Beschäftigten von 1.200 Euro im Monat gefordert. Die 2G-plus-Regelung bringe »mehr Sicherheit für die Gäste und Beschäftigte«, sagte der NGG-Vorsitzende Guido Zeitler am Freitag den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Nun müssten die betroffenen Unternehmen, »aber insbesondere auch die betroffenen Beschäftigten«, kräftig vom Staat unterstützt werden. Das Kurzarbeitergeld und die Aufstockung auf 80 Prozent ab dem siebten Monat müssten auch über Ende März hinaus fortgeführt werden. Da dies für viele Beschäftigte im Gastgewerbe wegen der niedrigen Einkommen nicht ausreiche, sei das Mindestkurzarbeitergeld nötig, sagte Zeitler den Funke-Zeitungen. Bund und Länder hatten zuvor wegen der Ausbreitung der Omikron-Variante verschärfte Regeln für die Gastronomie beschlossen. Der Zutritt zu Restaurants, Cafés und ähnlichen Einrichtungen ist demnächst nur noch für Geimpfte oder Genesene möglich, die negativ getestet sind oder bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. (AFP/jW)

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