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Aus: Ausgabe vom 14.01.2022, Seite 15 / Feminismus

Sexuelle Vielfalt soll ins Grundgesetz

Berlin. Der erste Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne), will den Schutzstatus für sexuelle Vielfalt im Grundgesetz verankern. »Im Grundgesetz steht eben leider noch nicht, dass es auch dieses Diskriminierungsverbot aufgrund der Sexualität gibt – das Geschlecht steht drin«, sagte Lehmann am Donnerstag im ZDF-»Morgenmagazin«. Homosexuelle seien die letzte von den Nazis verfolgte Gruppe, die noch keinen Schutzstatus im Grundgesetz habe. »Wir brauchen auch sehr viele Maßnahmen in der täglichen Politik, damit alle Menschen verschieden sein können, aber gleich an Rechten und frei von Diskriminierung«, sagte Lehmann. Zuerst müsse geprüft werden, welche diskriminierenden gesetzlichen Regeln es noch gibt. Ein Beispiel dafür sei das sogenannte Transsexuellengesetz, das transgeschlechtliche Menschen dazu zwingt, sich einem psychiatrischen Gutachten zu unterziehen. (AFP/jW)

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