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Aus: Ausgabe vom 27.01.2022, Seite 1 / Inland

Erste Debatte um Impfpflicht im Bundestag

Berlin. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FPD) plädiert vor einer Entscheidung über eine allgemeine Impfpflicht dafür, zunächst alle milderen Alternativen zu prüfen. »Ich traue mir da heute keine abschließende Meinung zu«, sagte er als FDP-Bundestagsabgeordneter am Mittwoch bei der ersten Debatte im Parlament über die mögliche Einführung einer Pflicht zur Schutzimpfung gegen das Coronavirus. Die »mildere Alternative einer altersbezogenen, einer gestuften Impfpflicht« sei dabei sehr ernst zu nehmen, erklärte Buschmann mit Verweis auf den Coronaexpertenrat, der festgestellt habe, dass vor allem von den über 50jährigen Ungeimpften eine Gefahr für die Überlastung der Intensivstationen ausgehen würde. Es sei auch »denkbar«, dass sich die Frage nach einer Impfpflicht durch den Einsatz von wirksamen Medikamenten gegen das Coronavirus erledigen könnte, gab Buschmann zu bedenken. (dpa/jW)

  • Leserbrief von Raimon Brete aus Chemnitz (27. Januar 2022 um 11:40 Uhr)
    Das Coronadesaster zweier Regierungen: Waren zu Beginn der Coronapandemie noch widersprüchliche Entscheidungen der Bundes- und Länderregierungen sowie das zögerliche Handeln von Ämtern in gewissem Grad noch verständlich, so ist das gegenwärtige Chaos durch nichts mehr zu rechtfertigen. Zu keiner Zeit gab es ein zielführendes koordinierendes Handeln auf Bundes- und Länderebene. Bundeskanzlerin und Bundeskanzler, jeder Bundesminister und Länderchef bemühte seine »eigenen« Experten und traf auch mit Hilfe von Parlamenten Entscheidungen, die oft schwer nachvollziehbar waren und sind. Zur Beruhigung und im Vorfeld der Bundestagwahl wurde von den Politikern eine Impfpflicht kategorisch ausgeschlossen. Jetzt wird eine Debatte im Bundestag geführt, die vielleicht in fünf Monaten zu einem Ende kommen kann. Zwischenzeitlich werden die, die ihr verfassungsmäßiges Recht auf eine freie Entscheidung in Anspruch nehmen, mit rechtlich fragwürdigen Sanktionen belegt. Ohne eine gesetzlich verbriefte Entscheidung wird ihnen das Recht auf freie Berufsausübung eingeschränkt und in den Anspruch auf sozialversicherungsrechtlichen Leistungsbezug eingegriffen. Wieso sind Beamte und Parlamentarier zum Teil aber davon nicht betroffen? Selbstherrlich agiert der Gesundheitsminister und ändert über Nacht und rückwirkend die Gültigkeitsdauer des Genesenenstatus auf drei Monate. Nur im Bundestag gelten andere Regelungen. Mit welchem Recht? Ändern will Lauterbach dies nicht, auch wenn sich die EU-Mitgliedstaaten darauf geeinigt haben, die Sechs-Monate-Frist beizubehalten. Wen wundert es, wenn die Glaubwürdigkeit der handelnden Politiker weiter abhanden kommt und das Vertrauen in deren Kompetenz schwindet. Dies konterkariert die ernsthaften Bemühungen für eine überzeugende Werbung in allen Gesellschaftsschichten für das Impfen als Voraussetzung zur wirkungsvollen Bekämpfung der Pandemie.
    Raimon Brete