Präventives Demoverbot in Brandenburg rechtswidrig
Cottbus. Das Verwaltungsgericht Cottbus hat ein von der Versammlungsbehörde des Landes Brandenburg angeordnetes 14tägiges präventives Verbot unangemeldeter Versammlungen für rechtswidrig erklärt. Das Gericht habe dies am 4. Februar in einem Eilverfahren entschieden, teilte es am Dienstag mit. Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Nach zahlreichen nicht angemeldeten Demonstrationen gegen die Coronapolitik mit Tausenden Teilnehmern hatte die Polizei diese Versammlungen in Cottbus generell untersagt. Das Gericht bemängelte die Begründung. (dpa/jW)
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