Aus: Ausgabe vom 17.02.2022, Seite 2 / Inland
Urteil: AfD soll wegen Spende Bußgeld zahlen
Berlin. Die AfD soll wegen einer Auslandsspende 108.000 Euro Bußgeld an die Bundestagsverwaltung zahlen. Die Partei habe gegen das Parteiengesetz verstoßen, entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch. Es ging um die Finanzierung eines Kongresses zu Europapolitik in Düsseldorf im Februar 2016. Der habe unter dem Banner der Partei stattgefunden, die Kosten trug laut Rechnung eine Schweizer Firma. Die AfD habe die Zuwendung nicht annehmen dürfen, weil ihr der Name des wahren Spenders nicht bekannt gewesen sei. Außerdem habe sie die Zahlung nicht sofort an den Bundestagspräsidenten weitergeleitet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (AFP/jW)
Mehr aus: Inland
-
Viele Fragen ungeklärt
vom 17.02.2022 -
Nebenkläger in Afghanistan
vom 17.02.2022 -
Der Weg aus dem Schlamm
vom 17.02.2022 -
Blankoschecks für Kohleindustrie
vom 17.02.2022 -
»Sie sind dann unwiederbringlich verloren«
vom 17.02.2022 -
Abwärtsspirale beim Entgelt
vom 17.02.2022