Schikane kann weitergehen
EuGH-Anwalt sieht Recht für Italien, Seenotrettungsschiffe festzuhalten. Urteil steht noch aus
Ina SembdnerGeht es nach dem zuständigen Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), darf Italien die Schiffe der deutschen Hilfsorganisation Sea-Watch grundsätzlich auf Mängel überprüfen, wenn diese in italienischen Häfen liegen. Die entsprechende Richtlinie könne angewandt werden bei Schiffen, die – wie bei jenen von Sea-Watch – als Mehrzweckschiffe registriert seien, aber Rettungseinsätze leisteten, erklärte Athanasios Rantos am Dienstag in seinen in Luxemburg vorgeleg...
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