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Aus: Ausgabe vom 28.04.2022, Seite 1 / Ausland

Künftig Vetobegründung im UN-Sicherheitsrat nötig

New York. Die Vollversammlung der Vereinten Nationen hat eine Resolution verabschiedet, derzufolge die ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates künftig jedes ihrer Vetos begründen müssen. Die Reform wurde am Dienstag (Ortszeit) im Konsensverfahren beschlossen. Sie zielt auf China, Frankreich, Großbritannien, Russland und die USA ab, die als ständige Mitglieder des Sicherheitsrates ein Vetorecht haben. Der von Liechtenstein vorgelegten Resolution zufolge zieht ein Veto eines oder mehrerer Staaten im Sicherheitsrat künftig binnen zehn Tagen eine Sitzung der UN-Vollversammlung nach sich. Bei der dortigen Debatte soll es dann um die Gründe für das Veto gehen. Allerdings kann ein Sicherheitsratsmitglied letztlich nicht dazu gezwungen werden, zu einem Veto Stellung zu nehmen. (AFP/jW)

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