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Aus: Ausgabe vom 30.04.2022, Seite 5 / Inland

Enteignung im »Krisenfall«

Berlin. Die Bundesregierung soll im »Energie-Krisenfall« Unternehmen enteignen können. Eine entsprechende Novelle des Energiesicherungsgesetzes solle »so bald wie möglich in Kraft treten«, sagte der parlamentarische Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Oliver Krischer (Grüne), bei der Beratung der Novelle am Freitag im Bundestag. »Als absolute Ultima ratio müssen wir auch zur Brechstange der Enteignung greifen können«, sekundierte der SPD-Abgeordnete Bengt Bergt. Der Vorstoß zielt auf die Raffinerie in Schwedt, die sich im Besitz des russischen Staatskonzerns Rosneft befindet. (dpa/jW)

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