Aus: Ausgabe vom 18.05.2022, Seite 2 / Inland
Hartz-Sanktionen sollen ausgesetzt werden
Berlin. Hartz-IV-Bezieher sollen voraussichtlich bis Mitte 2023 keine Strafkürzungen ihrer Leistungen fürchten müssen, wenn sie etwa eine als »zumutbar« deklarierte Arbeit nicht annehmen. Wer sich bei einem Termin im Jobcenter nicht meldet, soll ferner erst im »Wiederholungsfall« mit Kürzungen in Höhe von maximal zehn Prozent des Regelbedarfs rechnen müssen. Eine entsprechende Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf, der an diesem Donnerstag im Bundestag beschlossen werden soll, liegt dpa laut Meldung vom Dienstag vor. Ausgesetzt werden soll damit für ein Jahr die Möglichkeit, das Arbeitslosengeld II bei einer »Pflichtverletzung« um 30 Prozent zu mindern. (dpa/jW)
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