Karlsruhe rügt Merkel
Bundesverfassungsgericht: Kritik von damaliger Kanzlerin an AfD war Neutralitätsverletzung
Kristian StemmlerDie AfD kann einen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für sich verbuchen. Der 2. Senat des höchsten deutschen Gerichts gab am Mittwoch einem Antrag der Partei statt und entschied, dass die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit ihren AfD-kritischen Äußerungen in der sogenannten Kemmerich-Affäre im Februar 2020 gegen das mit ihrem Amt v...
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