Anschrift darf unbekannt sein
Innenministerium unterliegt gegen Datenschützer in Prozess um Adressdaten bei Informationsanfragen
Bernhard KrebsDas Versprechen ist klar: »Wir bringen Licht ins Dunkel der Behörden.« Jede Person habe das Recht auf Informationen aus Politik und Verwaltung. »Frag den Staat hilft Ihnen dabei, Ihr Recht durchzusetzen.« So heißt es auf der Startseite des Portals fragdenstaat.de. Dieses Recht ist am Mittwoch vom nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster deutlich gestärkt worden. Das Gericht entschied, dass das Bundesinnenministerium (BMI) »nicht standardmäßig ...
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