Bundestag schafft »Werbeverbot« ab
Berlin. Der Bundestag hat die Aufhebung des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche beschlossen. Eine große Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Freitag im Plenum für den Regierungsentwurf zur Streichung des entsprechenden Paragraphen 219a aus dem Strafgesetzbuch. Union und AfD stimmten dagegen. Der Paragraph führte in der Vergangenheit immer wieder dazu, dass Ärztinnen und Ärzte nicht ausführlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren konnten, ohne Strafverfolgung zu riskieren.
Neben der Streichung von 219a sieht der Bundestagsbeschluss vor, dass Urteile gegen Ärztinnen und Ärzte, die seit dem 3. Oktober 1990 auf Basis des Paragraphen ergangen sind, aufgehoben werden. Das Gesetz muss formal noch den Bundesrat passieren, es kann aber ohne die Zustimmung der Länderkammer in Kraft treten. (dpa/jW)
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