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Aus: Ausgabe vom 09.09.2022, Seite 11 / Feuilleton
Pornographie

Nur für Erwachsene

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat Beschwerden von zwei Pornoportalen aus Zypern gegen ein Verbreitungsverbot pornographischer Internetangebote in Deutschland abgewiesen. Damit bestätigte das Gericht laut einer Mitteilung vom Donnerstag in zweiter und letzter Instanz Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Dieses hatte der Landesanstalt für Medien NRW recht gegeben, die zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gegenüber den zypriotischen Gesellschaften insgesamt drei Internetangebote beanstandet hatte. Die Medienaufseher untersagten deren weitere Verbreitung in Deutschland, solange die pornographischen Inhalte nicht entfernt würden oder sichergestellt werde, dass nur Erwachsene Zugang zu diesen erhielten.

Die Betreiber des Portals Xhamster und anderer großer Pornoportale, die ihren Sitz meist in Zypern haben, weigern sich seit Jahren, ihren Seiten einen wirksamen Jugendschutz vorzuschalten. Die Medienaufseher wollen die Pornoanbieter entsprechend zu einer wirksamen Altersverifikation verpflichten. Als Begründung der Entscheidung führte das OVG an, es gebe keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass bei der Aufsicht über Telemedienangebote die inhaltliche Entscheidung über die Vereinbarkeit mit dem Jugendschutz allein der länderübergreifenden Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zugewiesen sei. Denn die KJM diene formal als Organ der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt.

Mit Blick auf den hohen Stellenwert des Jugendschutzes könnten die Anbieter dem Verbot auch nicht das sogenannte Herkunftslandprinzip entgegenhalten, wonach für Internetanbieter aus einem EU-Mitgliedstaat grundsätzlich nur die dortigen Regeln gelten. Die OVG-Beschlüsse sind unanfechtbar. (dpa/jW)

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