Mehr »Inklusion« in Firmen mit Betriebsrat
Düsseldorf. Ab dem 1. Oktober werden, wie alle vier Jahre, die Schwerbehindertenvertretungen neu gewählt. Allerdings längst nicht in allen Betrieben, wie eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zeigt. Denn zum einen beschäftigen viele Unternehmen keine Schwerbehinderten oder ihnen rechtlich gleichgestellte Personen – oder weniger, als die gesetzliche Quote vorsieht. Dabei zeigen die vom WSI ausgewerteten Daten der repräsentativen Betriebs- und Personalrätebefragung, dass – verglichen mit Daten der Bundesagentur für Arbeit zu allen Unternehmen und zum Beispiel Verwaltungen in Deutschland – Unternehmen in mitbestimmten Betrieben ihre Pflichten eher erfüllen. Zum anderen wird der Anspruch auf die Einrichtung einer Schwerbehindertenvertretung, die Menschen mit Behinderung unterstützt und als ihr Sprachrohr wirken soll, auch dort nicht überall eingelöst, wo genügend Wahlberechtigte arbeiten, so die am Montag veröffentlichte Untersuchung. (jW)
Mehr aus: Betrieb & Gewerkschaft
-
»Illegale Methoden«
vom 27.09.2022 -
Niemand will sie
vom 27.09.2022