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Aus: Ausgabe vom 14.11.2022, Seite 11 / Feuilleton
Klassik

Wer nicht hören will …

Freischaffende Sänger wollen notfalls rechtlich gegen die Salzburger Festspiele wegen deren Arbeitsbedienungen vorgehen. Der Wiener Rechtsanwalt Georg Streit kündigte am Freitag bei einer Pressekonferenz an, dass er eine Musterklage im Namen eines Chorsängers vorbereiten werde, falls es nicht in nächster Zeit zu einer Einigung kommt. Laut dem Tenor Wolfgang Ablinger-Sperrhacke, der sich seit längerem für freischaffende Kollegen einsetzt, müssten die Festspiele rund zehn Millionen Euro an Künstler unter anderem wegen Produktionen nachzahlen, die im Sommer 2020 wegen der Coronapandemie nicht stattfinden konnten. Den Chorsängern sei nicht korrekt gekündigt worden. Außerdem bedienten sich die Salzburger Festspiele laut Streit seit Jahrzehnten eines »Dumpingsystems«, bei dem freischaffende Choristen zu niedrigen Gagen auftreten und in der Probenphase ohne sozialrechtliche Absicherung arbeiten würden. Die Salzburger Festspiele widersprachen den Vorwürfen. Die Choristen seien »sozialversicherungspflichtig angestellt und entsprechend vergütet«. »Die Vorwürfe entbehren jeglicher Grundlage«, hieß es in einer Stellungnahme. (dpa/jW)

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