Aus: Ausgabe vom 17.11.2022, Seite 2 / Inland
Isolationspflicht entfällt in Süddeutschland
Berlin. Für Menschen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, wurde in Bayern und Baden-Württemberg am Mittwoch die Isolationspflicht abgeschafft. Ersetzt wird sie nach Angaben der Landesgesundheitsministerien in München und Stuttgart durch Schutzmaßnahmen für Infizierte. Außerhalb der eigenen Wohnung müssen Betroffene in beiden Ländern fünf Tage lang einen Mund-Nasen-Schutz (medizinische oder FFP2-Maske) tragen. Im Freien kann die Maske abgenommen werden, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Positiv Getestete dürfen unter anderem keine medizinischen oder Pflegeeinrichtungen als Besucher oder Beschäftigte betreten. (dpa/jW)
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