Arbeitsrecht und Wirklichkeit
Höchste Gerichte: Zeiterfassung seit jeher Pflicht, Bundesregierung spielt auf Zeit
Alexander ReichUnternehmen sind verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen, und zwar täglich von Anfang bis Ende und nicht nur die Überstunden, was Kapitalisten hierzulande gern als äußerste Grenze des Zumutbaren bejammern. Die Pflicht zur systematischen Erfassung der gesamten Zeit ergibt sich aus dem »Stechuhr-Urteil« des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai 2019, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt nun noch einmal unterstrich, nämlich in der am Wo...
Artikel-Länge: 3344 Zeichen
Uneingeschränkter Zugriff auf alle Inhalte: Erleben Sie die Tageszeitung junge Welt in gedruckter oder digitaler Form – oder beides kombiniert.
Nachrichtenauswahl und -aufbereitung erfordern finanzielle Unterstützung. Die junge Welt finanziert sich größtenteils durch Abonnements. Daher bitten wir alle regelmäßigen Leser unserer Artikel um ein Abonnement. Für Neueinsteiger empfehlen wir unser Online-Aktionsabo: Einen Monat lang die junge Welt als Onlineausgabe bereits am Vorabend auf jungewelt.de und als App für nur sechs Euro lesen. Das Abo endet automatisch, keine Kündigung erforderlich.
Dein Abo zählt!
Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.
Abo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.