Kohl-Witwe scheitert mit Verfassungsklage
Karlsruhe. Die Witwe des langjährigen Bundeskanzlers Helmut Kohl hat keinen Anspruch auf eine kurz vor dessen Tod zugesprochene Entschädigung wegen verletzter Persönlichkeitsrechte von einer Million Euro. Eine Verfassungsbeschwerde von Maike Kohl-Richter gegen entsprechende Gerichtsurteile blieb erfolglos, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag mitteilte. Zahlen sollten Autor und Verlag des Buches »Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle«, das Kohls Ghostwriter Heribert Schwan nach einem Zerwürfnis ohne Einverständnis des Politikers verfasst hatte. (dpa/jW)
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