Ostseeriffe dürfen für Fehmarnbelttrasse zerstört werden

Leipzig. Die Zerstörung und Beeinträchtigung von nachträglich entdeckten Riffen in der Ostsee durch den Bau der Fehmarnbeltquerung ist zulässig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch entschieden, dass die zuständige Behörde eine Befreiung von einem entsprechenden Verbot erteilen durfte. Das Gericht wies somit zwei Klagen von Umweltverbänden ab. Vor zwei Jahren hatte das Gericht grundsätzlich den Ostseetunnel erlaubt, der Deutschland und Dänemark verbinden soll. Es trug dem Land Schleswig-Holstein auf, einen Ausgleich für die Zerstörung von neu entdeckten Riffen im Meer zu schaffen. Später wurden drei weitere Riffe im Bereich der Trasse entdeckt.
Das schleswig-holsteinische Amt für Planfeststellung Verkehr änderte daraufhin den ursprünglichen Planungsbeschluss und erteilte eine Befreiung von dem Beeinträchtigungs- und Zerstörungsverbot. Zudem ordnete sie die Wiederherstellung von weiteren Riffstrukturen andernorts zum Ausgleich an.
Umweltverbände finden, dass die vorgesehenen Ausgleichsflächen nicht reichen, und klagten – unter anderem, weil die Behörde keine erneute Umweltverträglichkeitsprüfung angeordnet hatte. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte dies nun ab. Eine erneute Prüfung sei nicht nötig gewesen und im Übrigen rechtfertige die »herausragende Bedeutung der Festen Fehmarnbeltquerung für die Anbindung Skandinaviens an das transkontinentale Verkehrsnetz« die Entscheidung der schleswig-hosteinischen Planstelle. Die Bauarbeiten für den 18,5 Kilometer langen Straßen- und Schienentunnel haben bereits begonnen. (AFP/jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Inland
-
Zwischen den Blöcken
vom 15.12.2022 -
Faesers nächster Umfaller
vom 15.12.2022 -
Ultimatum für Rhön AG
vom 15.12.2022 -
Konsum ohne Eier
vom 15.12.2022 -
»Das Verfahren soll von der Polizeigewalt ablenken«
vom 15.12.2022