Solidarität mit Friedensaktivisten
In einer Stellungnahme der Friedenskoordination vom Sonntag abend zum Verfahren gegen den Aktivisten Heinrich Bücker heißt es:
Gegen den Friedensaktivisten Heinrich Bücker wurde von der Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht der Erlass eines Strafbefehls wegen »Belohnung und Billigung von Straftaten« nach Paragraph 140 Strafgesetzbuch beantragt. Der Antragsteller der Strafanzeige (ein Rechtsanwalt!) sieht den öffentlichen Frieden gestört durch eine Rede, die Heiner Büc...
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