Verhandlungstermin für Rosneft-Klage im Februar
Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht wird am 22. Februar über eine Klage des russischen Ölkonzerns Rosneft gegen die Treuhandverwaltung zweier deutscher Tochterfirmen verhandeln. Bei Bedarf sei darüber hinaus ein zweiter Termin im März eingeplant, teilte das Gericht in Leipzig am Mittwoch mit. Rosneft wehrt sich mit der Klage gegen die Anordnung der Treuhandverwaltung durch die Bundesregierung. Diese hatte im September die Rosneft-Töchter – Mehrheitseigner der brandenburgischen Raffinerie PCK – unter staatliche Kontrolle gestellt und das mit der Gefährdung der Energieversorgung begründet. Rosneft sieht die Voraussetzungen für die »Zwangsenteignung« nicht gegeben. Beide Firmen hätten bis zur Verfügung ihre Aufgaben erfüllt und sich auch nicht geweigert, Öl aus Quellen außerhalb Russlands zu beziehen. (dpa/jW)
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