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Aus: Ausgabe vom 21.02.2023, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Steiermark: Mindestrente für Pflegebedürftige

Graz. Wer sich mobile Pflegedienste im Alter nicht leisten kann, soll nicht gezwungen sein, ins Pflegeheim zu gehen. Das ist der Inhalt des Kliententarifmodells der Stadt Graz, das 2018 auf Initiative der KPÖ eingeführt wurde. Am Donnerstag gab die Landesregierung bekannt, das Grazer Modell ab dem 1. Juli steiermarkweit übernehmen zu wollen, wie die KPÖ im Landtag gleichentags mitteilte. Pflegebedürftigen Menschen, die mobile Dienste in Anspruch nehmen, bleibt demnach die Mindestpension von 1.053 Euro für die Miete und den Lebensalltag. Kostet die Hauskrankenpflege mehr, bezahlt die öffentliche Hand die Differenz. (jW)

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