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Aus: Ausgabe vom 20.04.2023, Seite 5 / Inland

Beschäftigung von Behinderten rückläufig

Nürnberg. In Deutschland kommt weiterhin deutlich weniger als die Hälfte der Betriebe ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Beschäftigung Schwerbehinderter nach. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit vom Mittwoch waren im Jahr 2021 rund 1,11 Millionen Menschen mit schwerer Behinderung sozialversicherungspflichtig tätig. Die Beschäftigungspflicht gilt für Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern. Unternehmen mit mehr als 60 Angestellten müssen fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze für Schwerbehinderte zur Verfügung stellen. Anderenfalls müssen sie zum Ausgleich eine Abgabe zahlen, die sich zwischen 140 und 360 Euro pro nicht besetztem Schwerbehinderten-Arbeitsplatz monatlich bewegt. Den Zahlen der Bundesagentur zufolge erfüllten im Jahr 2021 etwa 39 Prozent der Unternehmen ihre Pflicht. Fünf Jahre zuvor habe die Quote mit 39,9 Prozent noch um fast einen Prozentpunkt höher gelegen. (dpa/jW)

  • Leserbrief von Onlineabonnent/in daniel h. aus Berlin (19. April 2023 um 20:57 Uhr)
    Die Fünprozentregelung gilt ab 20 Mitarbeiter*innen, nur bei der Strafzahlung bei Nichterfüllung gibt es niedrigere Sätze bei unter 60 Mitarbeiter*innen.

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