Aus: Ausgabe vom 29.04.2023, Seite 4 / Inland
Bremen: AfD bleibt bei Wahl außen vor
Bremen. Die in verschiedene Lager zerfallene AfD in Bremen ist auch beim Verfassungsgericht des Landes mit Eilanträgen auf eine nachträgliche Zulassung zur Bürgerschaftswahl am 14. Mai gescheitert. Das teilte der Staatsgerichtshof am Freitag mit. Die zwei Vorstände hatten je eigene Kandidatenlisten aufgestellt. Angesichts der unklaren Lage, wer die Partei vertritt, ließ der Landeswahlausschuss aber keine von ihnen zu. Mit den Anträgen vor mehreren Gerichten wollten die AfD-Lager erzwingen, dass sie doch noch nachträglich auf den Wahlzettel kommen. Diese Anträge bedeuteten eine Wahlprüfung vor der eigentlichen Wahl und seien deshalb unzulässig, befand der Staatsgerichtshof einstimmig. (dpa/jW)
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