Aus: Ausgabe vom 12.05.2023, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Verbot von Warenlagern in Wohnvierteln
Amsterdam. Onlinelieferdienste dürfen ihre Warenlager in Amsterdam nicht länger in Wohngebieten unterhalten. Das entschied die Stadt am Mittwoch abend. Die sogenannten Darkstores dürfen nur noch in Gewerbegebieten angesiedelt sein. Die Lieferdienste versprechen, Einkäufe innerhalb von zehn Minuten bei den Kunden abzuliefern. Dafür müssen sie aber ihre Warenlager auch in Wohngebieten haben. Die Unternehmen sehen durch das Verbot ihr Geschäftsmodell in Gefahr. Bürger in vielen niederländischen Großstädten klagen über Lärm, blockierte Gehwege und Verkehrsunfälle durch die Fahrradkuriere. (dpa/jW)
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