Eingeschränkte Rechte bei Deutschlandticket
Berlin. Die Fahrgastrechte bei Verspätungen oder Zugausfällen werden für Nutzerinnen und Nutzer des sogenannten Deutschlandtickets eingeschränkt. Der Bundesrat stimmte am Freitag einer Vorlage des Bundesverkehrsministeriums zur Änderung der Eisenbahnverkehrsverordnung zu. Demnach wird das 49-Euro-Ticket als »Ticket mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt« eingestuft. Für solche Tickets gelten Ansprüche auf Schadenersatz oder das Recht, bei Störungen höherwertige Züge zu nutzen, nicht. Ein Antrag, diesen Passus zu streichen, erhielt in der Bundesratssitzung keine Mehrheit. (AFP/jW)
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